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»Regelung bietet viel Raum für Willkür«

20.11.2006 / Inland / Seite 2
Zum Inhalt dieser Ausgabe |
»Regelung bietet viel Raum für Willkür«
Der Kompromiß der Innenminister zum Bleiberecht ist für viele Probleme keine Lösung. Ein Gespräch mit Memet Kiliç
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Memet Kiliç ist Vorsitzender des Bundesausländerbeirates

In Deutschland leben rund 200 000 Menschen als »Geduldete«. Einerseits wurden ihre Anträge auf Asyl nicht anerkannt, andererseits können sie nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden, weil ihnen Folter droht oder dort Bürgerkrieg herrscht. Nun soll es nach vielen Jahren endlich eine Lösung für diese Menschen gegeben. Sind Sie mit dem Kompromiß der Innenminister zufrieden?
Daß einige nun ein Bleiberecht bekommen sollen, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Bedenken habe ich, wenn die Kooperationsbereitschaft zur Voraussetzung gemacht wird. Das Bleiberecht kann verweigert werden, wenn die zuständige Ausländerbehörde meint, die Betroffenen hätten ihre Abschiebung mutwillig verzögert. Ich kenne das aus der Praxis: Es gibt Behörden, die glauben einfach nicht, daß sich die Betroffenen um Papiere bemühen, sie aber nicht bekommen. Diese Regelung bietet viel Raum für Willkür.

Ansonsten halte ich es für eine gute Lösung, wenn diejenigen, die keine Arbeit haben, Zeit bekommen, sich eine zu suchen und damit Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht erhalten. Vor allem, wenn sie gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Bisher gibt es die Vorrangsprüfung. Das heißt, wenn ein Flüchtling eine Stelle antreten will, prüft die Arbeitsagentur erst, ob nicht ein Deutscher oder ein EU-Ausländer für die Arbeit zur Verfügung steht. Ich habe erst vergangene Woche einen Flüchtling aus dem Kosovo beraten, der erzählte mir, er hätte bei einer Baufirma anfangen können. Als er bei der Arbeitsagentur den entsprechenden Antrag stellte, hat diese innerhalb von drei Tagen 200 andere Arbeitslose zu dieser Firma geschickt. Viele der Geduldeten hatten bisher also überhaupt keine Chance, eine Arbeit zu finden.

Selbst wenn alle, denen man jetzt diese Möglichkeit gibt, innerhalb des nächsten Jahres eine Arbeit finden, werden bei den beschlossenen Fristen nur etwa die Hälfte der 200 000 in den Genuß eines Bleiberechts kommen.
Die Fristen sind auf jeden Fall ein Problem. Acht Jahre für Ledige. Damit werden zum Beispiel die Gorani aus dem Kosovo ausgeschlossen, die nach dem NATO-Krieg gegen Serbien von der UCK vertrieben wurden. Das war im April 1999. Sie werden, wenn sie keine Kinder haben, nicht erfaßt. Auch die Menschen, die vor dem Irak-Krieg geflohen sind, haben keine Chance, aus der Duldung rauszukommen. Realistisch wären aus meiner Sicht Fristen von drei oder vier Jahren gewesen.

Dort, wo Kinder betroffen sind, dürfte es gar keine Fristen für ein Bleiberecht geben, weil das Kindeswohl vorgehen muß. Das ist – mit Blick auf den demographischen Wandel – unser eigenes Interesse. Aber was passiert? Bayern wirbt Krankenschwestern in der Ukraine an, erkennt deren Diplome natürlich nicht an, aber läßt sie hier als Altenpflegerinnen arbeiten. Doch Kinder aus geduldeten Familien erhalten keine Arbeitserlaubnis und können daher keine Berufsausbildung beginnen, auch nicht als Altenpfleger. Das ist die Schizophrenie unseres Landes.

Was könnte man unternehmen, damit es endlich eine humane Lösung gibt und diese Menschen nicht die Hälfte ihres Lebens auf gepackten Koffern verbringen müssen?
Wir brauchen eine echte Altfallregelung. Es steht bereits im Zuwanderungsgesetz, daß diejenigen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt, aber nicht abgeschoben werden, in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn sie 18 Monate geduldet wurden.

Und wieso wird das in der Praxis nicht umgesetzt?
Die verschiedenen Bundesregierungen haben die Angestellten in den Ausländerbehörden mit ihren Ausländergesetzen oder dem Zuwanderungsgesetz bis heute ausnahmslos so agitiert, daß sie nur Abwehr betreiben. »Ausländer« sollen von dieser Gesellschaft ferngehalten werden – das ist die Botschaft all dieser Gesetze. Das haben die Mitarbeiter so sehr verinnerlicht, daß sie gar nicht mehr anders können. Man behauptet einfach, die Betroffenen verzögerten ihre Abschiebung, deshalb bekommen sie keine Aufenthaltsgenehmigung, auch wenn dies nicht stimmt und dem Geist des Gesetzes widerspricht.

Interview: Wolfgang Pomrehn

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