|
 Weg mit der Optionspflicht!
Das seit 2000 gültige deutsche Staatsbürgerschaftsrecht zwingt hunderttausende Kinder dazu, sich ab dem 18. und spätestens mit dem 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dieser Entscheidungszwang wird „Optionspflicht“ genannt.
Die betroffenen Kinder sind keine Randgruppe. Im Jahre 2010 gab es 475.000 deutsche Staatsbürger in allen Altersgruppen, die der Optionspflicht unterlagen. Seit Anfang 2013 ist dieses Gesetz erstmals praktisch wirksam geworden: 3.300 Optionskinder vollenden in diesem Jahr das 23. Lebensjahr, in dem spätestens die Entscheidung gefällt werden muss. Die Zahl der Optionskinder wird sich in wenigen Jahren deutlich erhöhen. Nach amtlichen Berechnungen werden im Jahr 2018 ca. 40.000 Kinder gezwungen sein, sich zwischen zwei Staatsangehörigkeiten zu entscheiden.
Es sprechen viele Argumente gegen diesen Optionszwang. Die wichtigsten sind folgende:
- Die Optionspflicht unterteilt deutsche Staatsbürger in „Bürger 1. und 2. Klasse“. In Abhängigkeit von ihrer Abstammungsgeschichte wachsen ihnen nach derzeitiger Gesetzeslage unterschiedliche Rechte und Pflichten zu. Obwohl Optionskinder ebenso wie „Abstammungsdeutsche“ die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist es für das Optionskind erheblich schwerer, auf Dauer die doppelte
Staatsangehörigkeit zu erlangen.
- In einem Rechtsgutachten unterstreicht der renommierte Asyl- und Ausländerrechtsexperte Prof. Dr. Kay Hailbronner, dass das geltende Recht Gefahren der Rechtsunsicherheit und Unklarheit über den Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit birgt. So sei nicht einheitlich geregelt, wann die ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten werden könne, weil eine Aufgabe unmöglich oder unzumutbar ist.
- Aus praktischer Sicht ist die Optionspflicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden. Ein Optionsverfahren kostet ebenso viel wie ein Einbürgerungsverfahren, hinzu kommen Kosten und große Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit den Optionspflichtigen.
- Die Optionspflicht entspricht nicht der Realität der Einwanderungsgesellschaft und gefährdet Integration. Das Ziel der Optionspflicht war, Mehrstaatigkeit als Normalfall zu verhindern. Diese Vorstellung entspricht in einer sich immer stärker globalisierenden Welt, in der Mobilität über Ländergrenzen hinweg stetig zunimmt, immer weniger der Realität von Einwanderungsgesellschaften. Das zeigt sich darin, dass heute bereits bei durchschnittlich der Hälfte aller Einbürgerungen Mehrstaatigkeit akzeptiert werden muss, weil die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft unmöglich oder unzumutbar ist.
Hinzu kommt, dass für bestimmte Personengruppen Mehrstaatigkeit bereits prinzipiell akzeptiert wird. Das betrifft vor allem EU-Bürger und Angehörige der Schweiz. Auch Kinder aus internationalen Ehen dürfen die Mehrstaatigkeit problemlos behalten.
Das wichtigste Argument gegen diese Optionspflicht ist die Tatsache, dass fast alle Optionspflichtigen es sehr ungerecht finden, dazu gezwungen zu werden, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Von einer Akzeptanz der Optionsregelung bei den betroffenen Menschen kann also keine Rede sein. Vielmehr scheint die Optionspflicht wie eine Art Misstrauensvotum aufgenommen zu werden.
Aus diesen Gründen muss die Optionspflicht abgeschafft werden!
********** AUSGABE 94 **********
Menschenrechte in Deutschland
Menschenrechte sind für alle Menschen überall gültig.
Menschenrechte werden als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheit verstan-
den. Weil aber Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird vorausgesetzt, dass zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht
werden kann. Wie sieht es in Deutschland mit den
Menschenrechten aus? Gelten die Menschenrechte für alle Bürger/innen gleichermaßen? Welche Rolle spielen dabei Herkunft, Farbe, Religion und Geschlecht? Nimmt der deutsche Staat seine Schutzpflicht wirklich ernst?
Das sind Fragen, mit dem sich jedes Land regelmäßig befassen muss. Zum Glück gibt es aber auch neutrale internationale Organisationen, die über den aktuellen Stand der Menschenrechtslage in den verschiedenen Ländern objektiv berichten. Die bekannteste und einflussreichste ist der UN-Menschenrechtsausschuss. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten entgegen und bewertet diese. In seinem letzten Bericht zu Deutschland rüffelt der Ausschuss Deutschland wegen Mängeln bei Menschenrechten:
-Zum Umgang mit Asylbewerbern heißt es, Deutschland solle es grundsätzlich möglich machen, deren Abschiebung auch in jene Staaten auszusetzen, die sich der Dublin-Verordnung angeschlossen haben. Sie schreibt vor, dass derjenige EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Bewerber ankommt und erstmals Boden der Europäischen Union betritt. Konkret wird dies von den UN-Experten im Falle Griechenlands kritisiert. Deutschland solle erklären, ob es den Stopp der Abschiebung nach Griechenland im kommenden Jahr verlängern wird. Zudem soll die Bundesrepublik gewährleisten, dass keine Asylbewerber - selbst bei einem Terrorismusverdacht - in Länder mit Folterpraxis abgeschoben werden. Von solchen Herkunftsländern auf diplomatischem Wege Zusicherungen über eine anständige Behandlung zu erbitten, könne die betroffenen Personen erst recht dem Risiko unmenschlicher Behandlung nach der Rückkehr aussetzen.
-Deutschland sollte nach Ansicht von UN-Menschenrechtsexperten mehr tun, um Gewalt gegen Frauen zu unterbinden. Besondere Sorge bereite ein hohes Niveau von Gewalt, der Frauen mit Migrationshintergrund ausgesetzt sind, besonders jene türkischen und russischen Abstammungen.
-Der UN-Menschenrechtsausschuss mahnt auch stärkere Bemühungen zur Integration von Sinti und Roma an. Dazu müsse ihnen ein besserer Zugang zu Bildung, Wohnen, Beschäftigung und Gesundheitsfürsorge ermöglicht werden.
-Mängel sehen die Experten auch bei der Verfolgung und Bestrafung rassistisch motivierter Straftaten. So müsse die Bundesregierung mehr tun, um die Verbreitung von Hass- und rassistischer Propaganda insbesondere im Internet zu unterbinden.
********** AUSGABE 92 **********
Integration gelingt besser als ihr Ruf
Entgegen der vorherrschenden Meinung gelingt es in Deutschland überdurchschnittlich gut, Migranten aus Drittstaaten ihrer Qualifikation entsprechend zu integrieren. Das ist ein Ergebnis des Immigrant Citizens Survey (ICS), einer vergleichenden Studie zur Integrationserfahrung von Zuwanderern aus Drittstaaten in sieben EU-Ländern, die vor kurzem in Berlin vorgestellt worden ist. Für die ICS-Studie sind insgesamt 7.473 Zuwanderer in Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Portugal, Spanien und Ungarn befragt worden, davon 1.220 in Deutschland. Hier sind die zentralen Ergebnisse:
-85 Prozent der befragten Migranten aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland gaben an, ihre Tätigkeit entspreche ihrer Qualifikation bzw. ihren Fertigkeiten. In den anderen sechs EU-Ländern passte die Qualifikation nur bei zwei Drittel bis drei Viertel der Befragten zur ausgeübten Tätigkeit.
-Ein weiteres überraschendes Ergebnis ist die positive Bewertung von Integrationskursen und Deutschtests. Insbesondere Letztere werden in der Öffentlichkeit häufig als zu hohe Hürde für
Zuwanderung kritisiert, weil sie Voraussetzung für den Ehegattennachzug sind. Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten bewerten verpflichtende Integrationsmaßnahmen wie Integrationskurse positiv. 95,8 Prozent der Befragten beantworteten die Frage, wie hilfreich sie verpflichtende Integrationskurse für eine gelingende Integration finden, zustimmend: Knapp zwei Drittel finden sie sehr hilfreich, ein weiteres Drittel etwas hilfreich. Dabei fällt die Einschätzung von Kursteilnehmern noch positiver aus als von Befragten, die selbst keinen Kurs absolviert haben.
-Auch Sprachtests für nachziehende Familienangehörige stoßen auf ein hohes Maß an Zustimmung: 96,7 Prozent finden, dass sie neu zuwandernden Familienmitgliedern helfen, sich von Anfang an in Deutschland besser zurechtzufinden (69,8 % helfen „sehr“; 26,9 % helfen „etwas”). Befragte türkischer Herkunft unterscheiden sich in dieser Einschätzung nicht von den nicht-türkischen Befragten.
Als größtes Hindernis für eine Einbürgerung wird die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit genannt, insbesondere von türkischen Staatsangehörigen, bei denen 70°% dies als Problem nennen. Zudem erkennen knapp die Hälfte der Befragten – im Vergleich zu ihrem aktuellen Aufenthaltstitel – keinen Gewinn durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
-Die Staatsangehörigkeit ist eine entscheidende Voraussetzung für politische Partizipation und insbesondere für das Wahlrecht auf allen Ebenen des föderalen Systems. Dabei zeigt sich ein großer Wunsch nach mehr Sichtbarkeit von Zuwanderern im Parlament. Etwas mehr als ein Drittel (67,9°%) der Befragten meinten, dass Deutschland mehr Abgeordnete mit Migrationshintergrund im Bundestag und den Landesparlamenten brauche.
Fazit der Studie: Entgegen anderslautender Zuschreibungen sind Migranten in hohem Maß bereit, ihren Beitrag zu Integration zu erbringen.
********** AUSGABE 91 **********
Bildungsreform
Der bayerische SPD-Spitzenkandidat und Münchner Oberbürgermeister Christian Ude sprach sich in einem Interview dafür aus, den Schülern die Wahl zwischen dem acht- und dem neunjährigen Gymnasium zu lassen. Er hält die gegenwärtige Festlegung auf das achtjährige Gymnasium für grundfalsch. Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle wies Udes Forderung als „landespolitischen Dilettantismus“ zurück und kritisierte den SPD-Politiker für mangelndes Faktenwissen.
Diese Kontroverse ist nur ein kleiner Teilaspekt der unterschiedlichen Bildungskonzepte der politischen Parteien. Sie zeigt aber, dass Bildungspolitik ein wichtiges Wahlkampfthema sein wird. Zu diesem Thema kann man in den Tageszeitungen fast jeden Tag was Neues lesen. In solche Bildungsdebatten müssen wir uns als Migrantenorganisationen noch stärker einmischen und die Interessen der Migrantenkinder und deren Eltern noch konsequenter vertreten. Wir haben diese historische Verantwortung, weil dadurch die Zukunftschancen unserer Kinder sehr stark beeinflusst werden.
Der aktuelle Erkenntnisstand in der Zuwanderungsfrage hat uns gezeigt, dass die Integrationspolitik vor allem Bildungspolitik bedeutet. Aus diesem Grund müssen wir das gesamte bayerische Bildungssystem aus der Sicht der benachteiligten Kinder und Familien analysieren und daraus Schlussfolgerungen ziehen:
Bayern braucht eine umfassende Bildungsreform, weil
-Das bestehende bayerische Schulsystem die Chancengerechtigkeit und soziale Integration von bildungsfernen Migrantenkindern nicht gewährleisten kann. Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsergebnissen,
-Viele Kinder zu früh auf Schularten verteilt werden, die ihrer späteren individuellen Entwicklung nicht gerecht werden,
-Schüler/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit noch immer weit häufiger als deutsche Kinder Förder- und Hauptschulen besuchen. Fast die Hälfte von ihnen erreicht bis zur 9. Klasse die notwendigen Voraussetzungen, die ihnen eine berufliche Ausbildung direkt nach dem Hauptschulabschluss ermöglichen,
-Ausländische Schüler die Schule dreimal so häufig wie deutsche Schüler ohne jeglichen Abschluss verlassen,
-Die Wiederholerquote bei ausländischen Schülern doppelt so hoch ist wie bei deutschen Schülern.
Bayern braucht eine umfassende Bildungsreform, die
-Den Prozess für notwendige strukturelle Änderungen hin zu einer vielfältigeren Schullandschaft in Gang setzt,
-Die Schulen vom Ausleseauftrag befreit,
-Die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Schule über ihre innere Struktur stärkt,
-Die Wahlfreiheit der Eltern bei der Frage der weiterführenden Schule erweitert,
-Die rhythmisierte Ganztagsschule flächendeckend und verbindlich einführt.
Bayern braucht eine umfassende Bildungsreform, weil
-Das Recht auf Bildung für alle eingelöst werden muss.
********** AUSGABE 90 **********
Wahlen undMigranten
Wir stehen wieder vor den Wahlen. Im nächsten Jahr finden zunächst in Bayern die Landtagswahlen und kurze Zeit später in ganz Deutschland die Bundes-
tagswahlen statt. Und dann sind im März 2014 die Kommunalwahlen und im Juni Europawahlen dran. Es wird wieder darüber entschieden, welche Parteienkoalitionen die Politik in der nächsten Amtszeit bestimmen dürfen. Es wird auch u.a. darüber entschieden, in welche Richtung Migrations- und Integrationspolitik gesteuert werden soll.
Neben der einheimischen Wahlbevölkerung werden auch hundert-
tausende Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund zur Wahl aufgefordert. Wir werden wieder vor der Frage stehen, welche Parteien und Kandidat/innen wir wählen sollen? Es stellt sich aber zuerst die grundsätzliche Frage, ob das politische System und dessen Hauptakteure (nämlich Politischen Parteien) für Menschen mit Migrationshintergrund ausreichende
Partizipationsmöglichkeiten vorsehen und beteiligungsorientiert handeln. Wir müssen an diesem Punkt leider feststellen, dass es hier eine enorme Kluft zwischen Anspruch und politischen Absichtserklärungen einerseits und der Partizipationswirklichkeit besteht.
Das beste Beispiel dafür ist der bayerische Landtag. Obwohl der Migrantenanteil in der Gesamtbevölkerung 19,4 % beträgt, sitzt dort kein einziger Abgeordneter mit einem Migrationshintergrund. Im Gegensatz dazu sitzen in anderen Landesparlamenten einige Abgeordnete mit Migrationshintergrund und bereichern die parlamentarische Arbeit. In drei Bundesländern (Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westphalen) haben wir sogar die ersten Ministerinnen und Staatssekretärinnen mit Migrationshintergrund. Sie gelten nicht nur als Beispiele gelungener Integration, sondern präsentieren sie auch die ethnisch-kulturelle Vielfalt der Landesbevölkerung.
Wir werden darüber sehr gespannt sein, ob der bayerische Landtag diesen gelungenen Beispielen folgen oder weiterhin migrationsfreier Zone bleiben wird?
Das gleiche bzw. ähnliche Bild herrscht auch in vielen bayerischen Städten, Landkreisen und Gemeinden. Von einer angemessenen Repräsentanz der Migrationsbevölkerung sind wir meilenweit entfernt. Die politischen Parteien haben hier eine große Verantwortung. Sie müssen zunächst dafür sorgen, dass ihre internen Strukturen und Entscheidungsmechanismen diese Bevölkerungsgruppe angemessen widerspiegeln. Hier können Quotenregelungen hilfreich sein. Diese Verantwortung impliziert auch die Bemühung, die geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen mit Migrationshintergrund gezielt anzusprechen und auf ihren Wahlvorschlagslisten auf aussichtsreichen Positionen zu platzieren. Angesichts des ständig wachsenden Wählerpotenzials kann diese Öffnungsstrategie für jede Partei gewinnbringend sein. Die Glaubwürdigkeit der Politik hängt mit dieser Öffnung eng zusammen. Nur dadurch kann sie für andere Kernbereiche der Gesellschaft ein Vorbild sein.
********** AUSGABE 89 **********
Der Umgang mit rechtem Terror
Die rechtsradikale Terrorzelle aus Zwickau hat nicht nur die Öffentlichkeit in Deutschland erschüttert, sondern die Menschen in ganz Europa.
Die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe hat vor allem den Umgang mit den Opfern und deren Familien einerseits und den sicherheitspolitischen Umgang mit dem Rechtsterrorismus andererseits in den Mittelpunkt gestellt. Im Umgang mit den Opfern und deren Familien erlebte man den größten Skandal: Die meisten Opfer waren türkischstämmig. Deswegen sprachen die deutschen Medien und Politiker die ganze Zeit von “Döner-Morden“”, weil in Deutschland Türke und Döner ja fast immer als gleichbedeutend galten. Dass die Opfer Kioskbesitzer, Schneider, Blumenhändler, Schlüsseldienstinhaber, Internetcafebetreiber oder gar Griechen waren, dass sie Namen hatten, spielte dabei keine Rolle.
Die Opfer und ihre Familienangehörigen waren zum Teil jahrelang falschen Verdächtigungen ausgesetzt. Den Opfern wurde unterstellt, in gewisser Weise selbst schuld an ihrem Tod zu sein, weil die Morde als kriminelle oder ethnische Vergeltungsaktionen interpretiert wurden. Die Sicherheitsbehörden hätten bei erfolgloser Ermittlung zumindest offen lassen müssen, dass auch ein rechtsextremer Hintergrund der Taten möglich ist.
Dieser Umgang mit Opfern und deren Familien war für Deutschland eine Schande und bleibt unverzeihlich! Der Eindruck, dass in diesem Fall mit zweierlei Maß ermittelt und bewertet wurde, war ein Armutszeugnis über den Zustand des deutschen Rechtsstaates. Der Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft im Grundgesetz wurde hier missachtet. Das kann die Politik und Gesellschaft in Deutschland nicht länger hinnehmen. Denn zu ihr gehören auch die Einwanderer und deren Familien. Sie haben das gleiche Recht auf Schutz und Unversehrtheit wie alle anderen, die in diesem Lande leben.
Im Umgang mit Rechtsextremismus zeigte sich hier wieder die Tradition der Verharmlosung rechtsextremistischer Aktivitäten. Es gibt offenbar große Defizite in der staatlichen Verfolgung rechtsextremer Täter.
Die Mordserie zeigt, dass es zwischen Behörden und Naziszene ein Dunkelfeld entstanden ist. Das war nur möglich, weil rechtsextremer Terror nicht wirklich ernst genommen wurde. Zu oft wurde hier von Jugendgewalt ausgegangen. Zu oft wurde verharmlost, wenn es um rechte Gewalt ging.
Eine derartige Verharmlosung hat verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 spricht man von 182 Todesopfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt.
Wie viele Menschen müssen noch sterben, damit der Rechtsterrorismus ernst genommen wird?
Es ist die höchste Zeit, endlich Einwanderer als gleichwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft zu behandeln. Es ist die höchste Zeit für eine Aufklärung über das Dunkelfeld zwischen Rechtsextremisten und staatlichen Behörden. Es ist die höchste Zeit, dass die Politik den Kampf gegen Rechtsextremismus ernst nimmt und die Zivilgesellschaft dabei zu unterstützen, statt zu behindern.
********** AUSGABE 88 **********
50 Jahre türkische Migration nach Deutschland
In meinem Geburtsjahr kamen die ersten türkischen Gastarbeiter nach Deutschland.
Die Migrationsgeschichte meiner Familie begann erst 1969, als mein Vater genauso wie die anderen „Gastarbeiter aus dem südosteuropäischen Raum“ in Münchner Hautbahnhof willkommen geheißen wurde. Fünfzehn Jahre lang arbeitete mein Vater in Deutschland, bevor er 1984 in die Türkei zurückkehrte. Als er ging, waren die Türken in Deutschland längst nicht mehr so willkommen wie bei seiner Ankunft. Das „Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt” wurde am 31. Oktober 1961 zwischen der Türkei und Deutschland geschlossen. Bis 1973 nahm die Zahl der angeworbenen türkischen Gastarbeiter kontinuierlich zu. Damals lebten 910.500 Türken in Deutschland. Als aufgrund der Ölpreisexplosion 1973 eine wirtschaftliche Krise einsetzte, nahm der Arbeitskräftebedarf stark ab, und so verfügte die Bundesregierung im November 1973 einen Anwerbestopp. Ziel des Anwerbestopps war es, langfristig die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland zu verringern.
Als Folge des Anwerbestopps kamen über 200.000 Familienmitglieder pro Jahr in die Bundesrepublik. In den achtziger Jahren pendelte sich die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden türkischen Minderheit bei circa 1,5 Millionen ein, ab Anfang der neunziger Jahre wuchs sie auf heute 2,5 Millionen Türkischstämmige. Davon sind rund 800.000 bereits eingebürgert.
Um finanzielle Anreize für die Rückkehr zu schaffen, verabschiedete der Bundestag am 28. November 1983 das „Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern”, das rund 250.000 ausländische, meist türkischstämmige Personen in den Jahren 1983 und 1984 zur Heimkehr bewegte. Das Gesetz wurde nicht nur aus ökonomischen Erwägungen verabschiedet, sondern auch, weil der türkischen Minderheit die Fähigkeit abgesprochen wurde, sich in ein christlich geprägtes westeuropäisches Land zu integrieren. Die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland ist inzwischen so heterogen, dass die Erstellung einer Integrationsbilanz für die Gruppe „der Türken” fast unmöglich ist. Neben Integrationserfolgen in allen gesellschaftlichen Bereichen bestehen nach wie vor Probleme, denen sich Gesellschaft und Politik stärker zuwenden müssen. Der Schriftsteller Max Frisch brachte bereits Ende der sechziger Jahre auf den Punkt, was noch heute Kern der Auseinandersetzungen um die Integrationsprobleme ist: Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen!
Insgesamt kann man die 50 jährige türkische Migrationsgeschichte nach Deutschland als Erfolg und trotz bestehender Integrationsprobleme als positiv bewerten.
********** AUSGABE 87 **********
Neues Konzept für AEV
In den letzten Monaten hat sich im Auftrag des Vorstandes eine Arbeitsgruppe aus engagierten und kompetenten Personen intensiv mit der Entwicklung einer neuen Vision und eines Konzeptes für den Ausländischen Elternverein (AEV) beschäftigt. An einem Wochenendseminar wurde der erste Entwurf ausführlich diskutiert und in wesentlichen Bausteinen verabschiedet.
Ausländischer Elternverein AEV ist seit seiner Gründung im Jahre 1985 ein parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängiger Verein von türkischstämmigen ehrenamtlich engagierten Mitgliedern, die die Interessen von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund im Bildungsbereich vertreten, sich für Chancengleichheit für alle Kinder einsetzen und für das Gelingen von Integrationsprozessen stark machen.
Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen war es notwendig, die Arbeit des Vereines auf einer neuen konzeptionellen Grundlage weiterzuentwickeln. Dazu bedarf es einer neuen Vision und klarer Definition der Handlungsziele und Handlungsfelder.
Als Identitätsmerkmal des Vereines haben wir uns in der Arbeitsgruppe darauf verständigt, dass wir uns als eine engagierte, kritische und selbstkritische Bildungseinrichtung und bildungspolitische Interessenvertretung der Münchner Bürger mit türkischem Hintergrund verstehen und bezeichnen.
Daraus konnten wir folgende Visionen ableiten:
- Kinder und Jugendliche mit türkischem Hintergrund leben und wachsen in München unter für ihre Entwicklung förderlichen familiären, schulischen und gesellschaftlichen Bedingungen auf,
- Eltern erweitern permanent ihre pädagogischen Kompetenzen und entwickeln ihr Bildungsbewusstsein weiter,
- In allen Bereichen des Bildungssystems sind alle Formen von Diskriminierung überwunden,
- Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg türkischer Kinder und Jugendlicher erreichen das Niveau der einheimischen Bevölkerung,
- Heranwachsende Generationen entwickeln eine „plurale“ Identität, d.h. sie sind als handlungsfähige, sozialkompetente, solidarische und selbstbestimmte Individuen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens bestens integriert,
- Gleichberechtigung, Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit, gegenseitige Toleranz, Gewaltlosigkeit, pluralistischpartizipatorische Demokratie, Frieden, Völkerverständigung und
interreligiöser Dialog bilden die Grundlagen unseres Handelns.
Im Lichte dieser Visionen werden wir die Entwicklung einer aufgeklärten, kritischen, interessierten und partizipationswilligen türkischen Öffentlichkeit in München fördern.
Zu diesem Zweck werden wir mit allen Institutionen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, Gruppen und Personen kooperieren, die sich den hier zum Ausdruck gebrachten Wertvorstellungen und Grundsätzen verpflichtet fühlen.
********** AUSGABE 86 **********
Integration durch Elternbildung
Nach zwölfjähriger Amtzeit im Ausländerbeirat werde ich mich in Zukunft schwerpunktmäßig im Ausländischen Elternverein engagieren. Unser Hauptziel wird es die nachhaltige Verankerung der interkulturellen Elternarbeit in der Münchner Integrationspolitik sein. Dabei wird die Elternbildung eine zentrale Rolle spielen.
Bildung trägt maßgeblich zu einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben bei. Auch in München sind Kinder mit Migrationshintergrund überproportional von Bildungsbenachteiligungen betroffen.
Bildungserfolge hängen von vielen Faktoren ab. Die Familie bildet jedoch einen wesentlichen Faktor. Nur informierte und gestärkte Eltern sind in der Lage, ihre Kinder während der Zeit des Kindergarten- und Schulbesuchs unterstützend zu begleiten und ihren Teil zum Schul- und Integrationserfolg ihrer Kinder beizutragen. Für die Eltern mit Migrationsgeschichte, die noch “alte Erziehungsbilder” im Kopf haben, ist es sehr wichtig, Informationen über die Erziehungsstile und Schulsysteme in Deutschland zu bekommen und einen vertrauten Raum zu schaffen, um ihre Gedanken und Erfahrungen frei austauschen zu können. Der hohe Stellenwert der Bildung, die Strukturen und Anforderungen, Partizipationsmöglichkeiten aber auch Möglichkeiten des Bildungs- und Ausbildungssystems in Deutschland sind den zugewanderten Eltern häufig nicht vertraut.
Modelle einer zielgruppengerechten Elternbildungsarbeit gibt es punktuell, sie sind jedoch bis auf wenige Ausnahmen nicht systematisch und nachhaltig in den Strukturen des Münchner Bildungssystems verankert. Zudem findet eine auf die individuelle Förderung der Kinder gerichtete Zusammenarbeit bisher zu selten statt. Darüber hinaus fehlen kontinuierliche oder institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit von Schulen mit Elternvereinen, die die Interessen der Migrantenfamilien vertreten.
Wir müssen uns noch stärker damit beschäftigen, wie das Thema Elternbildung viel effektiver und nachhaltiger als Chance zur Integration bekannt gemacht und genutzt werden kann.
Wir müssen noch stärker dafür sorgen, dass Familien mit Zuwanderungsgeschichte besser als bisher an die vielfältigen Angebote der Familienbildung herangeführt werden sollen.
Wir müssen die Eltern mit Migrationshintergrund nicht nur informieren, sondern auch qualifizieren, damit die Vernetzung der Eltern untereinander und mit Bildungseinrichtungen gefördert werden kann.
Die Eltern sollen ein Bildungsbewusstsein und ein praktisch anwendbares Wissen darüber entwickeln, wie sie ihre Kinder in deren Schullaufbahn unterstützen können. Für eine gleichberechtigte Partizipation müssen sich nicht nur die Bildungseinrichtungen interkulturell öffnen, sondern auch die Eltern müssen ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen und stärken.
Das wird das Hauptziel des Ausländischen Elternvereins sein. Dafür werde ich mich mit meinen engagierten Vorstandsmitgliedern einsetzen.
********** AUSGABE 84 **********
Alarmsignale
Alarmsignal ist ein deutliches Anzeichen für eine bedrohliche Entwicklung. Die Wissenschaft hat die Aufgabe, in der gesellschaftlichen Entwicklung auf die bedrohlichen Alarmsignale hinzuweisen und deren Gründe zu analysieren.
Seit 2002 laufende Langzeitstudie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld liefert die neuesten Alarmsignale für bedrohliche Entwicklungen in unserer Gesellschaft.
Im Mittelpunkt dieser Langzeitstudie steht ein zentraler Begriff, den die Wissenschaftler als „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nennen.
Mit diesem Begriff werden die Entwicklungen beschrieben, wie Menschen unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Herkunft mit ihren verschiedenen Lebensstilen in dieser Gesellschaft leben, Anerkennung erfahren oder aber sich feindseligen Mentalitäten ausgesetzt sehen.
Für 2010 stellen die Forscherinnen und Forscher fest, dass gerade die Besserverdienenden und
Einflussreicheren im Zuge der Krise ihre gesellschaftlichen Normen verlieren und reaktionär statt
zivilisiert, tolerant und differenziert reagieren.
Besonders beunruhigend ist dabei, wie sich Vorurteile und Abwertungen ihren Weg in die Politik und die so genannte Mitte der Gesellschaft bahnen. Schon im vergangenen Jahr stellte die Studie fest, dass das Empfinden einer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Krise massive Auswirkungen auf Abwertungen und Ausgrenzungen hat.
Wer sich bedroht fühlt, wertet andere ab, um sich besser zu fühlen. Dies zeigt sich auch in Bezug auf Fremdenfeindlichkeit.
Neu ist allerdings, dass die Vorurteile auch dort auf dem Vormarsch sind, wo sie gemeinhin nicht oder weniger erwartet werden: Am stärksten angestiegen ist die Islamfeindschaft von 2009 auf 2010 bei den Menschen, die sich politisch links oder in der Mitte einordnen.
Deutlich ist etwa aus der Untersuchung zu erkennen, dass es gehaltsübergreifend zu einer Entsolidarisierung mit denen kommt, die als "fremd" empfunden werden.
Für die Integrationspolitik können diese Entwicklungen fatale Folgen haben. Aber auch für die Qualität einer humanen und gerechten Gesellschaft. Die Politik muss endlich mal begreifen, dass diese Qualität vom Umgang mit schwachen Gruppen abhängt.
********** AUSGABE 82 **********
Erste analyse der Ausländerbeiratswahl
Die mit Spannung erwarteten Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl vom 28.11.2010 liegen nun vor.
Von den 30 Listen, die am Wahlsonntag angetreten sind, haben 18 den Einzug in den Ausländerbeirat geschafft. Sie stellen nun die 40 Kandidatinnen und Kandidaten für den nächsten Ausländerbeirat, der im Februar 2011 seine Amtsgeschäfte aufnimmt. Besonders erfreulich ist, dass die Wählerinnen und Wähler nicht mehr vorwiegend Männer, sondern auch 20 Frauen gewählt haben. Das Gremium könnte zukunftig somit aus 20 Frauen und 20 Männern bestehen, sofern alle gewählten Kandidat/innen die Wahl annehmen. Noch bei der Wahl in 2004 sah die Situation ganz anders aus: Damals hatten lediglich acht Frauen den Einzug in den Beirat geschafft.
Die Zusammensetzung des Gremiums wird wieder sehr heterogen sein. Menschen mit 14 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten werden den neuen Ausländerbeirat bilden. Acht Personen
sind eingebürgert, fünf haben die doppelte Staatsangehörigkeit.
Die Wahlbeteiligung liegt bei 6,24 %, immerhin eine kleine Steigerung zu 2004, als 5,93 % erzielt
werden konnten. In absoluten Zahlen hat der Ausländerbeirat heuer mehr Menschen mobilisieren
können, als in 2004: 16.389 Wahlberechtigte haben am 28.11.2010 gewählt – in 2004 waren es lediglich 13.693. Angesichts der bundesweit rückläufigen Wahlbeteiligungen nicht nur bei Ausländerbeiratswahlen ist das ein positiver Trend.
59 % der Wählerinnen und Wähler haben von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht.
Was mich sehr erfreut hat, ist die Tatsache, dass beide Rechtsextremisten, die für den Ausländerbeirat kandidiert haben, den Sprung ins Gremium nicht geschafft haben. Ihre Liste hat lediglich 0,6 Prozent der Stimmen bekommen. Ich bin mit dem Wahlergebnis trotz der geringen Wahlbeteiligung zufrieden. Allein schon durch seine heterogene Zusammensetzung und den erfreulich hohen Frauenanteil hat der nächste Ausländerbeirat alle Voraussetzungen, die gute Arbeit fortzusetzen und unserem langjährigen Motto – Vielfalt leben, Integration fordern – in jeder Hinsicht gerecht zu werden.
Die Wahlergebnisse mit Sitzverteilung, Kandidat/innen und Wahlstatistik finden sich auf
www.auslaenderbeirat-muenchen.de und
www.wahlamt-muenchen.de.
********** AUSGABE 81 **********
Erfolgsbilanz des Ausländerbeirates
Der Ausländerbeirat vertritt seit 1974 die politischen Interessen der in München lebenden 308.569 Ausländerinnen und Ausländer (Stand 31.12.2009). Insgesamt leben aber in München mittlerweile knapp 450.000 Menschen mit Migrationshintergrund (36% der Stadtbevölkerung). Auch für diese Bevölkerungsgruppe sieht sich der Ausländerbeirat in
der Verantwortung.
Beschlüsse: Der Ausländerbeirat mischt sich in die Kommunalpolitik mit Empfehlungen, Anträgen und Stellungnahmen ein. Er hat seit 2004 bislang in 122 Beschlüssen Forderungen verabschiedet, die von der Stadtverwaltung ernst genommen und ganz überwiegend positiv behandelt wurden. Mit den Akteuren der Kommunalpolitik steht der Ausländerbeirat durch die beratende Mitgliedschaft der Stadtratsfraktionen im Ausländerbeirat in ständigem Kontakt.
Leitlinien: In einem seiner ersten Beschlüsse verabschiedete der Beirat sieben Leitlinien, die sämtliche Ziele und Maßnahmen des Ausländerbeirates prägen.
Integrationsförderung: Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Leitlinien spielt die Integrationsförderung: Der AB hat in den Jahren 2005 - 2009 641 Intergrationsprojekte gefördert und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verankerung der Migrantenvereine in der Stadtgesellschaft und zur Verständigung der in München lebenden Menschen mit und ohne Migrationshintergrund geleistet.
Eigene Aktivitäten: Das jährliche Internationale Sommerfest im Westpark unter dem Motto „München, Stadt der kulturellen Vielfalt“, in das ca. 70 Vereine, Gruppen, Einrichtungen und Initiativen aus der Migrationsarbeit eingebunden sind, gehört zu den größten Aktionen des Ausländerbeirates. In diese jährlich stattfindende Veranstaltungskategorie fallen auch das Internationale Sportfest, Tag des ausländischen Unternehmers in Zusammenarbeit mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kooperationsprojekt mit dem Kulturreferat AnderArt oder unser neuestes Projekt Mee(h)rwelten im Gasteig.
Der zusammen mit der Landeshauptstadt und der Lichterkette e.V. vergebene Integrationspreispreis „Münchner Lichtblicke“ wurde vom Ausländerbeirat ins Leben gerufen und seit zwei Jahren durch den Schulsonderpreis weiter aufgewertet.
Integrationskonzept: Das Interkulturelle Integrationskonzept der Landeshauptstadt München liegt dem Ausländerbeirat besonders am Herzen, welches 2008 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Der Ausländerbeirat ist über seinen Vorsitzenden nicht nur in der Stadtratskommission für Integration vertreten; er ist auch ein eigenständiger Bestandteil der dem Konzept zugrunde liegenden Gremienstruktur.
Basisorganisationen: Der Ausländerbeirat steht mit über 1.300 Multiplikatoren der Migrationsbevölkerung in ständigem Austausch. So werden regelmäßig Informationsveranstaltungen für Vereine organisiert.
Antidiskriminierung: Der Einsatz für Chancengleichheit und Antidiskriminierungsarbeit gehen Hand in Hand. Der Ausländerbeirat hat den Kampf gegen Diskriminierungen immer als einen wesentlichen Bestandteil seiner Arbeit angesehen und sich in mehrerlei Hinsicht für das Thema eingesetzt. Die Spanne reicht von dem Widerstand gegen die vielfältigen Erscheinungsformen von Fremdenfeindlichkeit bis zur Förderung des interreligiösen Dialogs. Fremdenfeindlichkeit war auch der Hintergrund für die Initiative des Ausländerbeirates, die Einrichtung einer unabhängigen antirassistischen Beschwerdestelle zu fordern. Der Stadtrat kam der Aufforderung nach. Im Jahr 2003 wurde die Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund – AMIGRA in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates eingerichtet.
Partizipation: Die politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund ist eines der zentralsten politischen Betätigungsfelder des Ausländerbeirates. Unser größter Erfolg ist hier, dass sich die Vollversammlung des Münchner Stadtrates nach zahllosen Anträgen und Beschlüssen des Ausländerbeirates am 16.12.2009 endlich für das Kommunalwahlrecht aller Ausländerinnen und Ausländer ausgesprochen hat.
********** AUSGABE 80 **********
Wo bleibt die Chancengleichheit?
Integration bedeutet für mich vor allem Chancengleichheit.
Chancengleichheit im Sinne des gleichberechtigten Zugangs zu zentralen Kernbereichen des gesellschaftlichen Lebens. Ein Zugang unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und Religion. Ohne Chancengleichheit verliert jede Integrationspolitik ihre Glaubwürdigkeit.
Zwei neue Studien haben den Befund bestätigt, dass wir in Deutschland vom Ziel der Chancengleichheit sehr weit entfernt sind:
Die erste Studie kam von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mit dieser Studie lagen zum ersten Mal Vergleichszahlen für 16 OECD-Länder zur Arbeitsmarktintegration der im Inland geborenen Nachkommen von Migranten vor.
Die Daten sind ein wichtiger Indikator für den Integrationserfolg. Das Ergebnis, dass das Nachkommen von Einwanderern in Deutschland deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als einheimische junge Menschen haben, war uns bekannt.
Was uns dabei überraschte, war die neue Erkenntnis, dass auch bei gleichem Bildungsstand junge Erwachsene mit Migrationshintergrund deutlich geringere Beschäftigungschancen haben als die Vergleichsgruppe ohne im Ausland geborene Eltern.
So haben in Deutschland 90 Prozent der 20 bis 29-jährigen hochqualifizierten Männer ohne Migrationshintergrund einen Arbeitsplatz. Bei der vergleichbaren Gruppe mit Migrationshintergrund sind es dagegen nur 81 Prozent.
Dieser Befund hat uns deswegen überrascht, weil beide Gruppen ihre Bildungsabschlüsse in der Regel im Inland erworben haben. Eine erfolgreiche Integrationspolitik in den Arbeitsmarkt wird sich daran messen lassen, ob bei gleichem Bildungsstand Chancengleichheit erreicht ist. Die zweite Studie kam aus dem Dortmunder Verein Planerladen. Der Verein wählte sieben nordrhein- westfälische Städte aus, deren Wohnungsmärkte vergleichsweise entspannt sind: Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mühlheim und Oberhausen.
Gesucht war eine Wohnung im mittleren Preissegment für einen türkischen und deutschen Tester. Das Ziel war es, per Telefon einen Besichtigungstermin zu bekommen. Insgesamt wurden 482 Wohnungsanbieter angerufen. Der türkische Tester bekam so viele Absagen wie der deutsche Tester. In 42 Fällen erhielt der Deutsche eine Zusage, während der Besichtigungstermin dem Türken verwehrt wurde. Aus anderen Städten werden gleiche Ergebnisse geliefert. Auch wir machen in München ähnliche Erfahrungen: Menschen mit Migrationshintergrund werden auf
dem Wohnungsmarkt benachteiligt. Die Diskriminierung läuft überwiegend versteckt. Eine Diskriminierung nachzuweisen ist in der Regel kaum möglich. Auch das Anti-Diskriminierungsgesetz (AGG) hat daran wenig geändert. Das Gesetz hat nur den Effekt, dass sich alle so verhalten, dass ihnen niemand etwas vorwerfen kann.
Eine erfolgreiche Integrationspolitik in den Wohnungsmarkt wird sich daran messen lassen, ob der ausländische Name den gleichen Wert genießt wie der deutsche Name.
********** AUSGABE 79 **********
Ausländerbeirat bleibt erhalten
Der Münchner Stadtrat hat am 16.November 2009 nach intensiver Diskussion die Weichen für die Direktwahl des Ausländerbeirates im Jahr 2010 gestellt.
Inhaltlich kann der Beschluss des Stadtrates als Erfolg des Ausländerbeirates verbucht werden, da dessen Forderungen und Empfehlungen vom 30.03.2009 fast komplett übernommen wurden.
Der Beschluss beinhaltet folgende Regelungen für die Bildung des künftigen Ausländerbeirates:
Der Name "Ausländerbeirat" wird beibehalten.
Der Ausländerbeirat wird sich aus vierzig stimmberechtigten und weiteren beratenden Mitgliedern zusammensetzen.
Vierzig stimmberechtigte Mitglieder werden gewählt.
Sechs beratende Mitglieder werden von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrts-verbände, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Münchner Flüchtlingsrat, der IG-Initiativgruppe, dem Kreisjugendring München-Stadt und dem Seniorenbeirat entsandt.
Bis zu vier beratende Mitglieder werden von einer Einrichtung der Erwachsenenbildung und drei in der
Migrationsarbeit tätigen Institutionen entsandt. Die Auswahl der Institutionen obliegt dem Ausländerbeirat.
Jede Stadtratsfraktion entsendet ein beratendes Mitglied.
Die Zusammensetzung der gewählten stimmberechtigten Mitglieder des Ausländerbeirats soll geschlechtergerecht sein.
Zur Wahl werden nur solche Wahlvorschläge zugelassen, die abwechselnd mit Frauen und Männern bzw. Männern und Frauen besetzt sind. Der Vorstand des Ausländerbeirats wird aus der Mitte der gewählten Mitglieder von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Politische Parteien dürfen eigene Wahlvorschläge nicht unter ihrem Namen einreichen. Zum Schutz von Minderheiten gehen an die Gruppen Afrika, Mittel- und Südamerika
und Asien jeweils zwei Sitze. Die Wahl wird als Listenwahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts durchgeführt.
Die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens wird beibehalten. Flüchtlinge, die seit mindestens sechs Monaten über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, erhalten das aktive und passive Wahlrecht.
Eingebürgerte sind auf Antrag aktiv und passiv wahlberechtigt, wenn sie diesen Status am Wahltag noch nicht länger als zwölf Jahre innehaben.
Die Wahl wird als Urnen- und Briefwahl an einem Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr abgehalten.
Der Wahltag wird vom Stadtrat gesondert festgelegt.
Wahlvorschlagslisten, die einen Sitz im Ausländerbeirat erlangt haben, erhalten einen Wahlkostenzuschuss in Höhe von 1.500 _.
Es hat uns besonders sehr gefreut, dass der Münchner Stadtrat sich endlich für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatsangehörige ausgesprochen hat und damit dem Beschluss Nr.95 des Ausländerbeirates gefolgt ist. Die Stadt München appelliert damit an den Bundesgesetzgeber, im Interesse der politischen Partizipation der Nicht-EU-Staatsbürger, die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Bürger zu schaffen.
********** AUSGABE 78 **********
Blick nach vorn
Noch eine Wahl ist vorbei. Der Wahlkampf galt als langweiligster in der Geschichte des Bundestages. Auch aus migrations- und integrationspolitischer Sicht lief der Wahlkampf ungewöhnlich ruhig. Ob es sich dabei um eine neue Streitkultur handelte oder nicht, werden wir in den nächsten Wahlen mit großem Interesse verfolgen.
Wir können aber allgemein von Rückkehr zur Normalität sprechen. Bis auf rechtsradikalen Parteien haben alle demokratischen Parteien und Wahlkämpfer darauf verzichtet, die Themen Migration und Integration negativ zu besetzen.
Mit Sicherheit haben dazu die Erfahrungen aus der Landtagswahl in Hessen und Kommunalwahl in München beigetragen: Diese Wahlen haben deutlich gemacht, dass die Parteien in Deutschland mittels ausländerfeindlicher Politik keine Mehrheiten mehr erreichen können.
Dies ist ein gutes Reifezeugnis für die deutsche Demokratie gewesen! Die Parteien haben auch endlich das Gewicht des Wählerpotentials der Migrationsbevölkerung erkannt und wahrgenommen. Dieses Gewicht wird sich in den nächsten Wahlen noch stärker spüren lassen. Nicht nur in der Programmatik und Wahlkampfstrategie der Parteien, sondern auch in der personellen Aufstellung können wir diese positive Entwicklung beobachten. Fast in allen Parteilisten konnte man zahlreiche Kandidaten mit Migrationshintergrund finden und in einigen Wahlkreisen standen sogar Direktkandidaten mit einem ausländischen Namen zur Wahl. Diese programmatische und personelle Öffnung der Parteien ist und bleibt eine kluge und zukunftsfähige Strategie. Als Erfolg dieser Strategie konnten fünf türkischstämmige KandidatInnen über vier verschiedenen Parteilisten (Die Grünen, SPD, Linke und FDP) in den Bundestag einziehen.
(Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die berechtigte Frage, wie lange noch bei den großen Volksparteien CDU und CSU dauern wird, bis sie jemanden mit Migrationshintergrund in ihrer Bundestagsfraktion präsentieren werden).
Die Wahl ist vorbei! Jetzt müssen wir nach vorne schauen.
Die große Koalition wurde abgewählt. Deutschland hat sich für einen Koalitionswechsel entschieden. Was die neuen Koalitionspartner CDU/CSU/FDP integrationspolitisch vorhaben, ist uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Es ist aber zu hoffen, dass die neue Regierung einerseits die positiven Ansätze der großen Koalition weiterverfolgt und weiterentwickelt (Integrationsgipfel, Nationaler Integrationsplan, Islamkonferenz etc.) andererseits die Fehlentscheidungen der großen Koalition korrigiert (Die Hürden beim Ehegattennachzug, Optionspflicht, Nicht-Anerkennung der ausländischen Abschlüsse etc.). Den Integrationserfolg der neuen Regierung werden wir an diesen wichtigen Themen messen. Gleich am Anfang ihrer Amtszeit kann die neue Koalition ein ganz neues Akzent setzen, indem sie die menschlichste und jahrzehntelange Forderung der Ausländerbeiräte in die Tat umsetzt:
Kommunales Wahlrecht für Alle!
Wenn sie diesen demokratischen Schritt wagt, wird sie in die Geschichte eingehen. Gleichheit wird gegen Ausgrenzung einen großen Sieg erringen. Deutschland wird sich dann mit ihren Neubürgern ein großes Stück vereinigen.
********** AUSGABE 77 **********
Wen sollen wir wählen?
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Im letzten Jahr fanden in Bayern zuerst Kommunalwahlen und dann Landtagswahlen statt. In diesem Jahr haben wir vor kurzem das Europäische Parlament neu gewählt. Jetzt stehen wir wieder vor einer großen Wahl, nämlich vor der Bundestagswahl. Es wird dabei darüber entschieden, wer bzw. welche Parteienkoalition das Land Deutschland für weitere vier Jahre regieren darf. Es wird auch u.a. darüber entschieden, in welche Richtung Zuwanderungs- und Integrationspolitik gesteuert werden soll.
Neben der einheimischen Wahlbevölkerung werden auch hunderttausende Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund wieder vor der Frage stehen, welche DirektkandidatInnen aus ihrem Wahlkreis und Parteien sie wählen sollen?
Als politische Interessenvertretung der Migrationsbevölkerung versuchen wir bei jeder Wahl, Forderungen und Erwartungen an die zu wählenden Personen und Parteien zu formulieren und daraus eine allgemeine Wahlempfehlung auszusprechen.
Bei der anstehenden Bundestagswahl erwarten wir von den BundestagskandidatInnen und Parteien, dass sie sich für folgende Forderungen energisch einsetzen:
- Erfolgversprechende Integration verlangt Chancengleichheit und Teilhabe in Politik und Gesellschaft. Dazu ist vor allem die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Niederlassungsberechtigte erforderlich.
- Das Staatsangehörigkeitsrecht muss in Richtung Mehrstaatigkeit modernisiert werden. Der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei eingebürgerten Personen, die einen anderen Pass annehmen, muss dringend reformiert werden. Bei sogenannten Optionskindern und –jugendlichen muss man mit dem Zwang zur Entscheidung bis zum 23.Lebensjahr aufhören.
- Die Defizite des deutschen Bildungssystems im Umgang mit sozialer, ethnischer und sprachlicher Vielfalt müssen endlich mal überwunden werden. Allen Jugendlichen sollen unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Bildungschancen eröffnet werden. Die frühe Selektion im Grundschulalter muss abgeschafft und Ganztagsschulprogramme sollen flächendeckend eingeführt werden.
- Islam soll als gleichberechtigte Religion rechtlich und politisch anerkannt und gesellschaftlich integriert werden.
- Jegliche Form von Diskriminierungen aufgrund Herkunft, Hautfarbe oder Religion muss aktiv bekämpft werden. Es reicht nicht, Diskriminierungen zu verbieten, erforderlich ist eine breite Kampagne zur Gleichbehandlung, die alle Akteure in Politik und Gesellschaft einbezieht.
- Flüchtlingen muss ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Sie dürfen nicht zu Opfern einer restriktiven Abschreckungspolitik gemacht werden, die sich solcher Instrumente wie Sachleistungen, Ausreisezentren, Flughafenverfahren oder der sog. Residenzpflicht bedient. Das Asylbewerberleistungsgesetz und die monatelange Abschiebehaft müssen abgeschafft werden.
Zum Schluss unsere Wahlempfehlung: Wählen Sie die Personen und Parteien, die sich nicht nur mit Lippenbekenntnissen, sondern mit ihrem glaubwürdigen und verlässlichen Engagement für diese Ziele einsetzen.
********** AUSGABE 76 **********
Forderung der Begegnungskultur
Ein zentrales Ziel des Ausländerbeirates ist die gezielte Förderung der Begegnung zwischen den unterschiedlichen Kulturen und Herkünften. Zu diesem Zweck sollen alle großen Veranstaltungen dienen. Das jährlich stattfindende internationale Sommerfest stellt den Höhepunkt dieser Veranstaltungen dar.
Das Internationale Sommerfest des Ausländerbeirates findet in diesem Jahr am 5. Juli von 14 bis 21 Uhr im Westpark statt. Wie in jedem Jahr steht es unter dem Motto „München, Stadt der kulturellen Vielfalt“. Die Schirmherrschaft hat Oberbürgermeister Christian Ude übernommen, der auch ein Grußwort sprechen wird.
Die Veranstaltung wird vom Schulreferat-Sportamt, Kulturreferat -Technik und vom Baureferat - Gartenbau unterstützt. Münchner Polizei und Freiwillige Feuerwehr werden auch präsent sein.
Mit dem internationalen Sommerfest im Westpark ist es dem Ausländerbeirat in den vergangen Jahren gelungen, ein positives Zeichen für das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen in München zu setzen. Die Tradition des Begegnungs- und Freundschaftsfestes zwischen der nichtdeutschen und der einheimischen Bevölkerung soll auch heuer fortgesetzt werden.
Das Bühnenprogramm wird in diesem Jahr von fünf hochkarätigen internationalen Musikgruppen gestaltet. Engagiert werden eine lateinamerikanische, eine afrikanische, eine chinesische, eine indische und eine Balkan-Gruppe.
Das interkulturelle Tanzprojekt „Tanz der Kulturen“, das sich im vergangenen Jahr gebildet hat, wurde für neue Tanzpaare aus der internationalen Tanz- und Folkloreszene Münchens geöffnet. Heuer sind zwei Auftritte im Rahmen des Bühnenprogramms geplant.
Im Gastrobereich sind türkische, griechische, afrikanische, asiatische, kroatische und serbische Spezialitätenangebote vorgesehen.
Der Infomarkt steht unter dem Schwerpunkt der Integrationsarbeit in München. Mitarbeiter/innen der entsprechenden Beratungsstellen und Einrichtungen werden hier über ihre Integrationsangebote informieren.
Für die jungen Festbesucher/innen werden vom Schulreferat-Sportamt, Mobil Spiel und Handicap International verschiedene Spiel- und Mitmachmöglichkeiten angeboten. Außerdem sollen in diesem Jahr ein Feuerwehr-Löschzug und ein Polizeiauto zum Besichtigen vor Ort sein
********** AUSGABE 75 **********
“Integration durch Sport”
In den letzten Wochen hat sich der Münchner Ausländerbeirat mit ganz wichtigen Themen befasst. Zusammen mit Bürgermeister Hep Monatzeder hat er die zahlreichen Migrantensportvereine am 10.März ins Rathaus eingeladen. Dort wurden zum einen die Aktivitäten der Landeshauptstadt in Sachen „Integration durch Sport“ vorgestellt und zum anderen über folgende Fragen diskutiert: welche Bedürfnisse haben die Migrantensportvereine, was sie durch ihre Arbeit selbst zur Integration beitragen können, wie die Situation von Frauen und Mädchen im Sport ist und wie Gewalt auf Sportplätzen verhindert werden kann.
Als verantwortliche Ansprechpartner/innen und Fachleute auf dem Podium waren der Vorsitzende des Sportbeirates, Hans-Ulrich Hesse, der Leiter des Sportamtes, Rudolf Behacker, die zuständige Mitarbeiterin des Sportamts im Bereich „Integration durch Sport“, Inga Bergmann, der Vorsitzende des bayerischen Fußballverbandes, Horst Winkler, die Vertreterin der Münchner Sportjugend, Karin Oczenascheck und die Vertreterin der Stelle für interkulturelle Arbeit der LH München, Reyhan Kulac. Darüber hinaus waren Vertreter/innen des Sport- und Schulausschusses des Stadtrates zu der Veranstaltung geladen. In München gibt es mittlerweile rund 35 Migrantensportvereine, deren jugendliche und erwachsene Mitglieder durch ihre ehrenamtliche Arbeit im Verein viel zur Integration in unserer Stadt beitragen. Der Ausländerbeirat unterstützt diese Arbeit. Dem gegenüber stehen die neuen positiven Ansätze auf Münchner Stadtebene, das Thema „Integration durch Sport“ voranzutreiben. Mit seiner Einladung zu einem ersten Meinungs- und Erfahrungsaustausch wollte der Ausländerbeirat zusammen mit dem Bürgermeister die Vernetzung von Funktionsträger/innen und Vereinsmitgliedern aktiv fördern. „Integration durch Stadtplanung und Stadtentwicklung“ Auf der letzten Vollvorsammlung des Ausländerbeirates am 30.März stand das Schwerpunktthema „Integration durch Stadtplanung und Stadtentwicklung“ im Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses „PERSPEKTIVE München“ vom Oktober 2008 referierte Stadtbaurätin Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk zu diesem Thema ausführlich.
Weitere Podiumsgäste waren Stadträtin Beatrix Zurek für den Mieterverein München e.V., Rita Schrabeck für das Wohnforum München und Stefan Fröba für das Bewohnerzentrum Nordheide. Die Mitglieder des Ausländerbeirates nutzten die Gelegenheit, Themenbereiche anzusprechen, die vor allem Migrantenfamilien in München betreffen. Dazu gehört der Mangel an Wohnungen für Großfamilien, die oft fehlende Toleranz im Wohnumfeld für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise. Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Krise befürchtet der Ausländerbeirat eine Zunahme des Ungleichgewichts zwischen Arm und Reich und in der Folge nachteilige Auswirkungen auf die Integrationsbemühungen in München.
Direktwahl
Mit großer Mehrheit hat sich die Vollversammlung des Ausländerbeirates am 30.03.2009 im Rathaus für die Direktwahl ausgesprochen, wenn in 2010 die laufende Amtsperiode zu Ende geht und ein neues Gremium installiert wird. Die Mitglieder wünschen sich auch über 2010 hinaus einen Ausländerbeirat, der genau diesen Namen trägt und aus 40 direkt gewählten Personen besteht.
Wenn es nach dem Gremium geht, soll der zukünftige Ausländerbeirat sogar zu mindestens 50 % mit Frauen besetzt sein. Außerdem sprachen sich die Mitglieder für die Fortsetzung des Minderheitenschutzes aus, wonach je zwei Sitze im Beirat für Kandidat/innen aus Afrika, Asien und Lateinamerika reserviert werden sollen. Die endgültige Entscheidung über die Neuwahl liegt nun beim Stadtrat.
********** AUSGABE 74 **********
Die Zukunft des Ausländerbeirates
Die Zukunft des Ausländerbeirates ist nicht nur in München ein Diskussionsthema. Die Reformdiskussion wird in vielen Kommunen und Bundesländern geführt.
Der Bundesausländerbeirat hat sich im letzten November auf seiner Delegiertenversammlung ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt.
In München begannen schon nach der Wahl des Ausländerbeirates in 2004 die Diskussionen um die Zukunft dieses Gremiums. Grund war die niedrige Wahlbeteiligung von knapp 6 %.
Die 40 Mitglieder ließen sich davon jedoch nicht beirren und widmeten sich ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne der Integration mit großer Ernsthaftigkeit und Ausdauer.
Die Erfolgsbilanz, die Vollversammlungsbeschlüsse, die Veranstaltungen des Beirats sprechen für sich und den Stellenwert, den das Gremium sich im Laufe der Amtszeit in der Öffentlichkeit der Stadtgesellschaft erarbeitet hat. Vor dem Hintergrund des baldigen Endes der Amtsperiode drängt sich das Thema Zukunft jedoch unweigerlich in den Vordergrund. Der Ausländerbeirat wird den Zeitraum bis dahin nutzen und im Dialog zu einem zukunftsfähigen Modell finden. Erste Maßnahmen und Schritte wurden bereits ergriffen. Ein Stadtratshearing mit Experten aus anderen Städten zu diesem Thema fand bereits im Januar statt.
Als eine der Diskussionsgrundlagen hat Ausländerbeirat eine Meinungsumfrage gestartet.
Die Meinungsumfrage im Juni/Juli 2008 unter den 1.300 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erbrachte ein für den Beirat erfreulich positives Ergebnis. Der Rücklauf lag höher als erwartet, nämlich bei knapp 21 %. Die Frage nach der Beurteilung der Arbeit des amtierenden Ausländerbeirates wurde von 76,3 % der Befragten positiv beantwortet. Nur 12,6 % äußersten sich kritisch. 99,5 % der Befragten halten die Existenz einer Interessenvertretung für Migrantinnen und Migranten für wichtig. Auf die Frage nach dem bevorzugten Bildungsmodell des zukünftigen Beirats sprachen sich 57,2 % der Befragten für eine Direktwahl durch die Migrantenbevölkerung aus, 31,6 % für die Wahl durch eine Delegiertenversammlung aus Migrant/innen, und nur 11,2 % würden einer Wahl durch den Stadtrat den Vorzug geben.
Vor dem Hintergrund, dass 70 % der ausländischen Staatsangehörigen von jeglichen Wahlen weiterhin ausgeschlossen sind, sprechen vor allem folgende Aspekte für die Direktwahl:
Die Direktwahl
• schafft ein Mindestmaß an
demokratischer Legitimation,
• ist grundsätzlich offen für
alle Wahlberechtigte,
• mobilisiert unterschiedliche
Akteure,
• erzeugt Aufmerksamkeit für
Themen des Beirates,
• zwingt zu Rechenschaft
gegenüber den WählerInnen.
Der Ausländerbeirat möchte nicht allein über seine Zukunft entscheiden, sondern in Dialog mit allen Betroffenen treten. Deshalb ruft er interessierte Münchnerinnen und Münchner jeglicher Herkunft, die die Zukunft des Ausländerbeirates mitgestalten möchten, dazu auf, sich in der Geschäftsstelle zu melden. Alle Arbeitsergebnisse, Veranstaltungen und Termine, die es im Zusammenhang mit dieser Diskussion gibt und noch geben wird, sind auf www.auslaenderbeirat-muenchen.de im Bereich „Zukunft des Ausländerbeirates“ nachzulesen.
********** AUSGABE 73 **********
Arbeit des Ausländerbeirates
Der Ausländerbeirat hat es sich seit der Gründung im Jahr 1974 zu seiner Aufgabe gemacht, die städtische Politik und das Verwaltungshandeln im Hinblick auf die Interessen der in München lebenden Menschen mit Migrationshintergrund stets kritisch - konstruktiv zu begleiten.
Dies ist nicht immer eine leichte Aufgabe.
Die häufig negativ geführten Debatten über Migration und Integration belegen dies deutlich. Diese Themen werden vor allem im Wahlkampf auf kommunaler und Landesebene zu einem Angstthema hochstilisiert, was letztendlich nur dem rechten politischen Rand Zulauf beschert.
Doch die Stadt München und die große Mehrheit der Münchner Stadtbevölkerung lässt es auch in solch schwierigen Phasen nicht an der Rückendeckung für den Ausländerbeirat und die von ihm vertretenen Menschen fehlen.
Der Ausländerbeirat München dankt deshalb der Stadtspitze, den Stadträtinnen und Stadträten, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, den Verbänden und Glaubensgemeinschaften, vor allem aber seinen Basisorganisationen, den Vereinen, Gruppen und Initiativen für die bisherige gute Zusammenarbeit.
Schwerpunktthemen des Ausländerbeirates im Jahr 2008 waren „Integration durch Bildung“, „Integration durch Kultur“, „Formulierung eines migrationspolitischen Forderungskataloges im Hinblick auf die Kommunalwahl und Landtagswahl“.
Diese Themen haben uns das ganze Jahr begleitet, doch nicht nur diese. Der Ausländerbeirat hat sich mit zwei großen Veranstaltungen an der 850-Jahr-Feier der Stadt München unter dem Motto „Brücken bauen“ beteiligt: mit dem internationalen Sportfest am 1. Juni 2008 und dem internationalen Sommerfest am 13. Juli 2008. Darüber hinaus war er Kooperationspartner beim Wochenende der Nationen vom 4. - 6. Juli 2008 rund um den Hanns-Seidel-Platz, organisiert vom Bezirksausschuss 16 . Auf der Tagesordnung der diesjährigen Klausurtagung stand die „Leitlinie Bildung“ der Landeshauptstadt München. Vor der Landtagswahl im Herbst 2008 haben wir eine landesweite Bildungskampagne zum Thema „Bildungschancen für Migrantenkinder“ gestartet.
Im Jahr 2009 wird uns die Zukunft des Ausländerbeirates beschäftigen. Da die laufende Amtsperiode im Jahr 2010 endet, ist es in dem neuen Jahr sicherlich an der Zeit, dieses Datum ins Auge zu fassen und die entsprechenden Diskussionen auf Stadtebene einzuläuten. Zu diesem Zweck wird am 15.Januar 2009 ein Stadtratshearing stattfinden. „Integration durch politische Partizipation“ wird wieder der zentrale Schwerpunktthema sein. Wir werden den Stadtrat München auffordern, genauso wie die anderen Großstädte wie Dortmund, Köln, Duisburg und Essen, sich mit einem Stadtratsbeschluss bzw. mit einer Resolution für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Staatsbürger einzusetzen.
********** AUSGABE 72 **********
Absoluter Neuanfang
Wegen des Miliardendebakels bei der Landesbank will der neue Ministerpräsident Horst Seehofer einen „absoluten Neuanfang“ in Bayern. Er ging deutlich auf Distanz zur bisherigen CSU-Regierung. Diese müsse finanzpolitisch „eine Art Schlußbilanz“ ziehen, forderte er.
Wir als Interessenvertreter der Migrationsbevölkerung in Bayern hoffen und erwarten, dass die neue Koalitionsregierung aus CSU und FDP unter dem neuen Ministerpräsidenten auch in der Migrations- und Integrationspolitik einen „absoluten Neuanfang“ startet.
Dieser “Neuanfang” könnte und müsste zum Beispiel in der Regierungserklärung seinen Ausdruck finden, indem der Ministerpräsident darauf hinweist, dass die Migranten/innen in den letzten fünfzig Jahren hart gearbeitet und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlstand in Bayern beigetragen und das Land bereichert haben.
Die neue Regierung könnte zum Beispiel, wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel es am 1.Oktober 2008 vorgezeigt hat, die Vertreter/innen der ersten Generation der Gastarbeiter zu einem historischen Treffen unter dem Motto “Bayern sagt Danke” einladen: “Sie haben das Gesicht Deutschland verändert. Sie bereichern unsere Wirtschaft, unsere Kultur und unsere Gesellschaft. Mehr und mehr begreifen wir uns als vielfältiges Land, als Integrationsland”. Auf solche Sätze, wie die Staatsministerin Prof. Böhmer sie auf diesem Treffen formuliert hat, warten die in Bayern lebenden Migranten/innen seit vielen vielen Jahren.
Der neue Ministerpräsident müsste zum Beispiel den Stellenwert der Integrationspolitik viel höher bewerten und platzieren als seine Vorgänger, indem er alle relevanten gesellschaftlichen Organisationen gemeinsam mit den Migrationsverbänden alljährlich zu einem landesweiten Integrationsgipfel einlädt. Genauso wie in Nordrhein-Westfalen soll die neue Landesregierung das Thema Integration zu einem eigenständigen Politikfeld machen und ein Ministerium für Integration schaffen.
Die Integration von Migranten/innen ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben der Gesellschaft. In Bayern gibt es nach wie vor große Probleme in wichtigen Kernbereichen wie bspw. der Vorschulerziehung, der Bildung, Ausbildung, dem Arbeitsmarkt und der Sozialpolitik. Immer wieder wird festgestellt, dass die Mechanismen der sozialen Auslese und Ausgrenzung von Menschen aus sozial schwächeren Schichten in Bayern besonders ausgeprägt sind und dabei vor allem Menschen mit Migrationshintergrund treffen.
Angesichts der Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen sollte gerade Bayern als eines der größten Exportländer in Deutschland die im eigenen Land existierenden Ressourcen an Mehrsprachigkeit und vielfältiger Kulturen endlich als eine große Chance begreifen und sie fördern und kreativ nutzen.
Es reicht deshalb nicht mehr aus, dieser Entwicklung nur mit einzelnen gut gemeinten Projekten zu begegnen, sondern hier sind strukturelle und nachhaltige Veränderungen notwendig.
Bayern braucht einen echten und absoluten Neuanfang !
********** AUSGABE 71 **********
Landtag ohne Migranten! Wie lange noch?
In vielen Landesparlamenten sitzen auch Abgeordnete mit Migrationshintergrund und bereichern die parlamentarische Arbeit. Sie gelten nicht nur als Beispiele gelungener Integration, sondern sie präsentieren auch die ethnisch-kulturelle Vielfalt der Landesbevölkerung.
Seit Mikrozensus –Erhebung des Statistischen Bundesamtes wissen wir, dass die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland jedes Jahr zunimmt. Zwischen 2005 und 2006 sind die Bevölkerungszahl mit Migrationshintergrund auf 15,1 Millionen und der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von 18,2% auf 18,4% angestiegen.
Diese Entwicklung zeigt sich vor allem in den alten Bundesländern.
Das beste Beispiel dafür ist das Land Bayern. Im Jahr 2006 lebten hier 2,36 Millionen Personen mit Migrationshintergrund, was einem Anteil von 18,9 % an der Gesamtbevölkerung entsprach. Dies bedeutet, dass etwa ein Fünftel de
|