Ari Magazin
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2012-01-18 * Ausgabe 95
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Unsere Autoren

YazarlarProf. Dr. Faruk ÞEN
YazarlarCumali NAZ
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YazarlarGast Autoren


´ARI` - das deutsch-türkische Magazin

Mediadaten ARI-Magazin

1. Titelportrait

Sind 50 000 zahlungskräftige Kunden ein interessanter Markt für Sie?

Das ARI-Magazin geht nun in das achte Jahr nach seiner Geburt. Türkisches Temperament haben wir mit deutschen Tugenden kontinuierlich und beharrlich zum Erfolg geführt. Seit unserer Gründung haben wir eine ständig steigende Zahl von Lesern. Wir sind das erste Magazin, das über deutsch-türkische Themen regelmäßig und kompetent berichtet. Mit unserer Themenauswahl treffen wir – das entnehmen wir dem Zuspruch den wir erfahren – den Nerv unserer Leserschaft. ARI unterhält und informiert optisch und inhaltlich hochwertig und kompetent. Das ARI-Magazin trägt zur Integration bei und fördert das gegenseitige Verständnis von Deutschen und Türken.

Unser hochwertiges Magazin erscheint alle 2 Monate mit einer Auflage von 5 000. ARI hat als einziges deutsch-türkisches Magazin eine Vertriebslizenz, liegt damit an Kiosken und Zeitschriftenverkaufsstellen in München und Umgebung aus. Zudem beliefern wir durch unser privates Verteilersystem sämtliche türkische Verkaufsstellen, Ämter und Bibliotheken, Moscheen, türkische (Sport-) Vereine, Restaurants, Frieseursalons etc.

ARI ist erhältlich in München, Ulm, Augsburg, Ingolstadt, Germering, Puchheim, Fürstenfeldbruck, Olching, Dachau, Landsberg, Grafing, Poing, Ismaning, Garching, Gilching, Feldafing, Freising, Eching, Hallbergmoos, Wolfratshausen, Wasserburg, Erding, Hausham, Gauting, Starnberg, Berg, Oberschleißheim, Neubiberg, Fürholzen, Ottobrunn, Holzkirchen, Miesbach, Unterhaching, Taufkirchen, Markt Schwaben. ARI ist somit überall im Ober- und Unterallgäu erhältlich.

Durch ´Mehrfachlesen` (8-wöchiges Erscheinen) und hoher Präsenz erreicht ARI etwa 50 000 deutsch-türkische Bürger in Südbayern. Wann immer Sie durch eine spezielle Botschaft oder Werbekampagne dieses deutsch-türkische Umfeld zu erreichen suchen, wir sollten Ihr Ansprechpartner sein. Sprechen Sie mit uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

2. Verlagsangaben

Erscheinungsort: München
Verlag: WET Agentur und Verlag

Anschrift:
Zaubzerstr. 41
81677 München

Tel/Fax: 089 / 30 76 45 76
Handy: 0163 / 71 74 748
E-Mail: info@ari-magazin.de
Internet: www.ari-magazin.de

Bankverbindung: Dresdner Bank
BLZ 700 800 00, Kto.-Nr. 065 83 38 602

Zahlungsbedingungen:
Bis zu 30 Tagen nach Rechnungsstellung Netto-Kasse, bei Vorauszahlung bis zum Erscheinungstag 2% Skonto. Wenn ältere Rechnungen offen stehen, kann Skonto nicht eingeräumt werden.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen
Zinsen für Dispositionskredite berechnet.

Erscheinungsweise: 6 x jährlich

Verbreitungsgebiet: Oberbayern
im Zeitschriftenhandel sowie im Flughafen- und Bahnhofsbuchhandel sowie ...

Auflage: Druckauflage 10.000
Copy-Preis: 1,00 Euro, in der Schweiz XXX SFR

Vertrieb Einzelhandel, per Abo und Kiosk

AGB: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und
Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften.

3. Anzeigenpreise und Rabatte

Preisliste für Anzeigen in unserem Magazin
4farbig*

1. Grundformate
1/1 Seite € 1.000,-
1/2 Seite € 600,-
1/4 Seite € 300,-
1/8 Seite € 125,- (in Visitenkartenformat)

2. Format Magazinmitte
2/2 Seite € 2.500,-

3. Sonderplatzierung
1. Umschlagseite innen € 2.500,-
2. Dritte Seite € 1.200,-
3. Schlußseite innen € 2.500,-
4. Schlußseite außen € 3.000,-

1/3 Seite neben Editorial € 750,-

Preisnachlaß:
Bei Werbeverträgen für 6 Werbungen pro Jahr
gilt unter Berücksichtigung der Seiten eine
Mengenstaffel

ab 2 Seiten 5%
ab 3 Seiten 10%
ab 6 Seiten 20%


Ad Specials:
Beikleber, Beilagen und Beihefter auf Anfrage

Umschlagseiten werden nur farbig belegt/berechnet.
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

4. Anzeigenformate

Satzspiegel-/format
Breite x Höhe 172 x 251
Angeschnittene Formate
Breite x Höhe 184 x 274

6. Technische Angaben

Heftformat: 205 mm breit, 274 mm hoch
Satzspiegel: 172 mm breit, 251 mm hoch
Beschnitt: 3 mm oben, unten, außen / 3mm Fräsland links
Gestaltung und Druckvorbereitung mit QuarkXPress
Druckverfahren: Bogenoffseet,

Verarbeitung: Klammerbindung
Papier: Inhalt - 180g, weiß, Bilderdruck glänzend
Umschlag - 200g, weiß, Bilderdruck, glänzend

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung .

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen -Millimeter umgerechnet.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik – soweit in der Druckschrift vorhanden – abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor , Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen , wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages . Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Ver tragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Sind eine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt .

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zubezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet . Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Anzeigenunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

Stand: 01.08.2003


         
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